Bei Arbeitnehmern sind unsere drei wichtigsten Pfeiler:

  • Kündigung - Abwehr
  • Abfindung - Durchsetzung, Verhandlung
  • Entgelt - Durchsetzung, Verhandlung

Arbeitgeber beraten wir umfassend, mit den Schwerpunkten

  • Personalführungsstrategien, Vertragsgestaltung
  • Freisetzung
  • Mitbestimmung

Neues Gewicht erhält hier die Societas Europaea als neue Rechtsform.

Arbeitnehmervertretungen vertreten und beraten wir umfassend, zB bei 

  • Betriebsratswahl, Aufsichtsratswahl
  • Strategie der Verhandlungen mit Geschäftleitung
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleich,
  • Statusverfahren, Umwandlungen.


Geschäftsführer beraten, vertreten und schulen wir, mit den Schwerpunkten

  • Grundlagen, Struktur und Organisation der GmbH
  • Persönliche Stellung der GmbH-Geschäftsführer
  • Aufgaben und Pflichten der GmbH-Geschäftsführer
  • Verantwortung der GmbH-Geschäftsführers

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Oliver Traxel der optimale Ansprechpartner, wenn es um Ihr Recht geht. Mit seinem umfangreichen, fundierten und dreidimensionalen Fachwissen als Fachanwalt für Arbeitsrecht, als Wirtschaftsrechtler, Betriebswirt (WA), aktiver Geschäftsführer, Industriekaufmann, zeritifizierter Ausbilder und seit neuestem Social Media Manager* berät und vertritt er die Rechte sowohl der Arbeitnehmer, und Arbeitnehmervertreter als auch der Arbeitgeber. Seine hohe fachliche und soziale Kompetenz ermöglicht es íhm, sich vollkommen in seine Mandanten hinein zu versetzen und dabei gleichzeitig die Sichtweise sowohl von Kontrahenten als auch von Partnern bei Verhandlungen einzubauen.

Durch seine langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Arbeitsrecht in Deutschland kennt sich Fachanwalt Traxel genauestens aus, wenn es um die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht. In den häufigsten Fällen handelt es sich um:

  • die Abwehr einer Kündigung
  • der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • der Überprüfung und Formulierung von Zeugnissen
  • Verhandlungen von Abfindungen.

Den Arbeitnehmervertretern geht es neben dem Wohl der Mitarbeiter im Betrieb, um die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Hierfür setzen sie sich täglich ein. Nicht selten kommt es jedoch mit dem Management zu Meinungsverschiedenheiten. Ob Informationsanspruch, Beratungsanspruch, Anhörung, Mitwirkung oder MitbestimmungFachanwalt Oliver Traxel berät, vermittelt und vertritt seine Mandanten in allen Belangen des Betriebsverfassungs- und des Personalvertretungsgesetzes.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

*- zertifiziert von der Technischen Hochschule Köln

Wir beraten und vertreten unsere Mandantschaft selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich umfassend, beispielsweise in (Auszug):

  • Altersteilzeit
  • Arbeitsanweisung
  • Arbeitsvergütung
  • Ansprüche bei Betriebsübergang
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeitrecht
  • Betriebshandbuch
  • Berufsausbildungsverhältnisse

  • Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Entgeltfortzahlungsansprüche
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Heimarbeit
  • Kirchenrecht im Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutz
  • Mutterschutzrecht

  • Personalführung
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen
  • von Arbeitszeugnissen
  • Schwerbehindertenschutz
  • Teilzeit
  • Urlaubsrecht
  • Umsetzung
  • Zeugnis, Prüfung und Gestaltung
Mit dem nötigen Fachwissen über das Arbeitsrecht in Deutschland, Erfahrung und dem nötigen Einfühlungsvermögen arbeitet sich Herr Rechtsanwalt Traxel rasch in die Situation ein und berät seine Mandanten stets diskret und professionell.

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ist sehr umfassend und für Laien undurchsichtig. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Sachen Arbeitsrecht selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich umfassend.

Damit Sie sich einen kleinen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete des Arbeitsrechts in Deutschland machen können, haben wir für Sie einen kleinen Auszug erstellt. Wir helfen Ihnen gerne weiter in Sachen Abfindungsansprüche, Altersteilzeit, Arbeitsanweisung, Arbeitsvergütung, Ansprüche bei Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitszeitrecht, Betriebshandbuch, Berufsausbildungsverhältnisse, Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen, Betriebliche Altersversorgung, Entgeltfortzahlungsansprüche, Elternzeit, Elterngeld, Heimarbeit, Kirchenrecht im Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Mutterschutzrecht, Personalführung, Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen und Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Schwerbehindertenschutz, Teilzeit, Urlaubsrecht, Umsetzung, Zeugnis, Prüfung und Gestaltung.