Durch die Möglichkeit der Abgabe einer form- und fristgerechten Nacherklärung (Selbstanzeige) können bei schnellem und gezieltem Handeln strafrechtliche Konsequenzen gänzlich vermieden weden. Gleiches gilt im Falle zollrechtlicher Vergehen.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf Gebieten tätig:

  • Vorbereitung, Erstellung, Erklärung und Begleitung von Selbstanzeigen
  • Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
  • Betreuung bei Durchsuchung und Verhaftung
  • Vertretung in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen
  • Anstreben optimierter Verfahrensbeendigung
  • Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Betriebsprüfung, Ermittlungsverfahren, Steuerfahndung, Steuererklärung, Steuerberatung

Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Zum Steuerrecht im engeren Sinne, werden alle Steuergesetze gerechnet. Im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu. Das deutsche Steuerstrafrecht beinhaltet sozusagen alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstöße gegen deutsche Steuergesetze androhen.

Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthält. Im Gegensatz dazu ist das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert. In Deutschland kann es hauptsächlich durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen kommen. Der Fachanwalt für Steuerrecht ist genau die richtige Wahl, um Sie bei sämtlichen Fragen in Bezug auf das Steuerrecht kompetent zu beraten und Sie zu betreuen. Durch die Möglichkeit der Abgabe einer form- und fristgerechten Nacherklärung, der sogenannten Selbstanzeige, können bei schnellem und gezieltem Handeln strafrechtliche Konsequenzen gänzlich vermieden werden.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf Gebieten tätig wie der Vorbereitung, Erstellung, Erklärung und Begleitung von Selbstanzeigen. Unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht unterstützen Sie bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Wir betreuen Sie bei der Durchsuchung und Verhaftung. Unsere exzellenten Fachanwälte für Steuerrecht vertreten Sie stets kompetent in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen und streben stets eine optimierte Verfahrensbeendigung an. Des Weiteren stehen unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht Ihnen jederzeit in den Bereichen der Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Betriebsprüfung, Ermittlungsverfahren, Steuerfahndung, Steuererklärung und Steuerberatung gerne mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie sich im Dschungel des deutschen Steuerrechts nicht verlaufen.

Auch beim Zoll kann es bei Falschangaben zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen kommen, auch wenn in Deutschland das europäische Zollrecht gilt. In Deutschland beruhen die Zollrechte überwiegend auf den Vorschriften für die Finanzverwaltung. Durch die deutsche Zollverwaltung werden unterschiedliche Verbrauchsteuern erhoben und verwaltet. Diese sind in den deutschen Zollrechten verankert. Bei der Erhebung des „Zolls“ (rechtlich: Einfuhrabgaben) werden diese ebenso unter den Vorschriften des Zollrechts eingezogen wie die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Um Ihre Interessen im Steuer- und Zollrecht optimal vertreten zu können, ist oft rasches und professionelles Vorgehen erforderlich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren mit uns einen Termin. Die Kanzlei freut sich auf eine kompetente und diskrete Zusammenarbeit mit Ihnen.